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Brandschaden

Sie sind Opfer eines Brandschadens geworden?

Bei Feuer in Wohngebäuden ist schnelles und effizientes Handeln erforderlich, um den Anspruch gegenüber dem Versicherer zu sichern und keine Ablehnungsgründe zu riskieren.

 

  • Brand von Wohnhäusern,

  • Wohnungsbrand,

  • Brand von Gewerbeeinheiten und Industrieanlagen

 

Der Versicherer stellt sich bei der Abwicklung quer?

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Bei einem Brandschaden kommt eine Vielzahl von Dingen auf Sie zu:

Sie müssen den Versicherungsfall Ihrem Versicherer melden

Sie müssen sich mit diesem über die Abwicklung auseinandersetzen

Sie müssen verschiedene Arten von Schadensformularen ausfüllen

Sie müssen sich unter Umständen vor Gericht verantworten

Wir stehen gerne an Ihrer Seite

Rufen Sie noch heute an, um eine Einschätzung Ihrer Lage von uns zu erhalten. Mit jahrelanger Erfahrung sorgen wir für eine reibungslosen Ablauf aller rechtlicher Belange. Unsere Anwälte sind hochspezialisiert auf Brandschäden und die Abwicklung mit ihrer Versicherung. Zudem erreichen Sie uns auch in Notfällen.

 

Versuchen Sie nicht, einen Brandschaden ohne fachliche Hilfe zu bewältigen!

 

Versicherungsgesellschaften arbeiten gewinnorientiert. Auch Ihre! Ihre Versicherung hat daher ein Interesse daran, ihren Versicherungsanspruch abzulehnen. Viele haben sogar Spezialabteilungen, die keine andere Aufgabe haben, als Ihre eigentlich rechtmäßige Versicherungsleistung abzuwehren – teils mit abenteuerlichen Begründungen.

 

Aus diesem Grunde ist schon bei der Schadensmeldung bzw. der Ausfüllung des Schadensformulars höchste Vorsicht geboten, um widersprüchliche oder ungenaue Angaben zu vermeiden, die als nachvertragliche Obliegenheitsverletzung gewertet und zur Leistungsfreiheit führen können.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson von einem Brandschaden in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Wohnung betroffen sind, so führt dies häufig auch zu persönlichen Vorwürfen. In solchen Fällen ermittelt die Kriminalpolizei bzw. die Staatsanwaltschaft von Amts wegen, ob ein Fall der Brandstiftung vorliegt. Schnell gerät man hier zu Unrecht in den Verdacht, den Schaden selbst verursacht oder hieran beteiligt gewesen zu sein.

 

Werden Sie jetzt aktiv

Wir sind eine Kooperation aus Fachanwälten für Versicherungsrecht und Fachanwälten für Strafrecht und stehen an Ihrer Seite bei der Abwicklung des Versicherungsschadens, der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Versicherungsleistung und tragen Sorge, dass Sie nicht unberechtigten Vorwürfen ausgesetzt werden bzw. wehren solche strafrechtlichen Vorwürfe für Sie ab.

 

In keinem anderen Schadensfall ist es so wichtig, umfassenden versicherungsrechtlichen und strafrechtlichen Rat frühzeitig einzuholen wie im Brandschadensrecht. Unsere jahrelange Erfahrung in diesem Bereich bestätigt, dass nur mit professioneller Unterstützung ein reibungsloser Ablauf und eine reibungslose Regulierung stattfindet.

 

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf:

 

Rufen Sie uns an!

030 8906967-90

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Brandschaden

Sie sind Opfer eines Brandschadens geworden und wollen den Schaden bei Ihrem Versicherer (idR Gebäude und Hausratsversicherer) durchsetzen? Dann sollten Sie folgende Schritte beachten: 

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Beweissicherung

Nach einem Brandschaden unbedingt dokumentieren und Beweise sichern. Der Versicherer wird Ermittlungen zur Brandursache und zur Schadenshöhe durchführen. Das sollten Sie auch tun, um später nicht mit leeren Händen dazustehen. Lichtbilder, Zeugen, polizeiliche Aufnahme, eigenes Gutachten zu Ursache und Schaden. 

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Schadensermittlung

Versicherer verwerten ihre Erkenntnisse oft erst deutlich nach dem Schaden, etwa im Prozess. Dafür müssen Sie gewappnet sein und eigene Ermittlungen ua. zum Schadensumfang und zur Schadenshöhe vornehmen. 

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Regulierung

Dann erfolgt die Regulierung. Oft gelingen gute außergerichtliche Ergebnisse, etwa durch Verhandlungen und Regulierungsgespräche. Denkbar ist auch ein Sachverständigen- oder Gerichtsverfahren, um Ihre Ansprüche gegen den Versicherer durchzusetzen. 

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Wir regulieren Ihren Brandschaden mit der Versicherung

Dr. Sven Jürgens

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Experte für Brandschadensrecht

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